Was bedeuten die neue Aufzugsnormen DIN EN 80-20/50…

Seit 2014 existieren diese beiden Normen, die die Sicherheits- und Komfortstandards bei Personen und Lastenaufzügen erhöhen. Ab Anfang September dieses Jahres endet die Übergangsphase und die Normen werden für neu in Betrieb genommene Anlagen verbindlich. Das betrifft sowohl die Konstruktion von Aufzugsanlagen und deren Komponenten, als auch deren Wartung und Prüfung.

… für Aufzugbetreiber?

Ob Güteraufzug oder Personenaufzug, wenn Sie eine Aufzugsanlage nach dem 31.08.2017 in Betrieb nehmen, muss diese den Normen DIN EN 81-20/50 entsprechen. Die neuen Standards des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ersetzen die Vorgängerversionen DIN EN 81-1 und 81-2 der Reihe DIN EN 81. Als Anlagenbetreiber stehen Sie in der Pflicht, dass Ihre Aufzugsanlagen den neuen Richtlinien vollständig entsprechen! Natürlich können wir Sie dabei unterstützen.

Das Positive vorweg: Die Einhaltung dieser Normen führt zu einem besseren Kundenkomfort, einem höheren Sicherheitsstandard sowie zu einem vereinfachten und sichereren Wartungsprozess. Fahrgästen, Servicetechnikern und dem Wartungspersonal kommt das zugute. Natürlich profitieren auch Anlagenbetreiber davon, denn das durch diese neuen Regelungen erreichte Sicherheitsniveau lässt sie zu einem verlässlichen Anlagenbetreiber werden.

So sorgen beispielsweise die fortan verpflichtenden Lichtgitter zwischen den Kabinentüren dafür, dass das Einklemmen von Personen oder Gegenständen nahezu ausgeschlossen werden kann. Eine Reihe von weiteren Vorgaben betrifft den Sicherheitsstandard der Kabinentüren. Es wird verstärkt darauf geachtet, dass sich die Türen ausschließlich kontrolliert öffnen. Konkret bedeutet das, dass sie stärkeren Kräften standhalten müssen, sodass die Türen nicht von Personen während eines Selbstrettungsversuchs geöffnet werden können. Neben dieser Unfallverhütungsmaßnahme werden auch die Maßgaben für die Haltegenauigkeit angehoben.

Zudem wird die verbindliche Lichtintensität innerhalb des Kabinenraums von 50 auf 100 Lux heraufgesetzt. Das steigert das Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl Ihrer Fahrgäste.

Neben diesen augenscheinlich eher geringfügigeren Änderungen ist es ab September dieses Jahres zudem Pflicht, die Schutzräume in den Schachtgruben und im Schachtkopf größer zu halten, als es bisher der Fall war. In mehreren Bereichen wird der Anspruch an die Materialbeschaffenheit angehoben. Kabinenwände und Böden müssen nun stärkeren Brandschutzanforderungen standhalten.

Nicht nur der Fahrgastinnenraum muss besser ausgeleuchtet werden, auch die Wartungsbereiche im Schachtkopf und in der Schachtgrube sind von dieser Anforderung betroffen. Zudem muss eine festverbaute Inspektionssteuereinheit in der Schachtgrube montiert werden.

Sie sehen, es ist ein ganzer Katalog an Verpflichtungen, aber wir können Ihr starker Partner sein, wenn es darum geht, diese Normen gewissenhaft einhalten zu können. Mit uns sorgen Sie für einen verbesserten Fahrkomfort, einen sicheren Fahrtablauf und für eine erleichterte Anlagenwartung.

Was ist mit Anlagen, die vor dem 01.09.2017 in Betrieb genommen wurden?

Muss ich meine Aufzugsanlage dann nach der neuen Norm modernisieren und wenn ja, wann?

Anlagen, die bis zu diesem Datum in Betrieb genommen wurden, können weiterhin betrieben werden, wenn sie den vorangegangenen Normen DIN EN 81-1 und EN 81-2 entsprechen. Eine Modernisierung der Anlagen wird dennoch dringend empfohlen, um den aktuellen Sicherheits- und Komfortstandard gewährleisten zu können.  Auch dabei unterstützen wir Sie gerne!

 

Die oben exemplarisch aufgezeigten Anforderungsbestimmungen sind nur ein kleiner Auszug aus der Normreihe DIN EN 81. Wir helfen Ihnen gerne dabei, dass Sie allen aktuellen Bestimmungen gerecht werden. Denn für uns von Hollmann Aufzügen ist klar, Sicherheit betrifft alle Personen, die mit Aufzügen fahren und diese Warten. Deshalb erfüllen wir die Normen DIN EN 81-20/50 bereits seit längerer Zeit. Selbstverständlich rüsten wir für Sie auch Ihre älteren Aufzugsanlagen nach, sodass sie den aktuellen Sicherheits- und Komfortstandards entsprechen.

 

 


Quellen und weitere Informationen http://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Auf_lange_Sicht_Aufzuege_nach_EN_81-20_50_planen_2499566.html,
https://www.dgwz.de/normen/din-en-81-normenreihe-fuer-aufzuege,
https://www.lift-journal.de/images/bilder/beitraege/SeminarEN81-2050-Fachbericht_WAB.pdf

Richtlinien zum kostenpflichtigen Download: https://www.beuth.de/de/norm/din-en-81-20/200617535