Gewisse Themen stoßen bei unseren Kunden auf ein besonders starkes Interesse oder sind für viele Interessenten gleichermaßen relevant. Deshalb haben wir uns entschlossen, die häufig gestellen Fragen (frequently asked questions) hier zentral zu beantworten. Wir arbeiten transparent und möchten auch Personen, die sich erstmalig mit dem Themengebiet Aufzuganlagen beschäftigen, einige Basics bereitstellen. Das ist unser kostenloser Service für Sie, damit Sie Ihre fundierte Entscheidung treffen können. Sollten Sie dennoch Fragen haben, die Sie hier oder an anderer Stelle nicht beantwortet finden, kontaktieren Sie uns gern.
Risikoanalyse - Was ist das?
Als Aufzugbetreiber sind Sie dazu verpflichtet nach vorgegebenen Richtlinien noch vor dem Aufzugbau eine professionelle Risikoanalyse vorzunehmen. Dabei müssen Sie alle eventuellen Gefahren bedenken, die die Errichtung und der Betrieb jeder ihrer(!) Aufzugsanlagen bergen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung einer solchen Risikoanalyse.
Hydraulik vs. Seilbetrieb - Wann eignet sich was?
Bei geringer Hubhöhe bei zusätzlich unterdurchschnittlichen Fahrauslastung kann sich ein hydraulisch betriebener Aufzug aufgrund der oftmals geringeren Wartungskosten für Sie lohnen. Das ist jedoch nur eine Faustregel und kann bei Betrachtung der individuellen Situation und Gebäudebeschaffenheit eventuell so nicht zutreffen. Unabhängig davon haben wir beide Antriebsarten für Sie in unserem Repertoire.
Welche Schachtkopftiefe und Grubenhöhe kann erreicht werden?
Wenn wir von der minimalen Schachtgrubentiefe ausgehen, die für uns realistisch ist einzuhalten, dann beträgt diese ca. 300mm. Bei der Schachtkopfhöhe beträgt diese 2500mm. Dies sind unsere Erfahrungswerte, die je nach Gebäudebeschaffenheit und Aufzugstyp stark abweichen können.
Woran machen sich Wartungsintervalle fest?
Wartungsintervalle werden nach folgenden Kriterien betimmt:
- Auslastung der Anlage
- Alter der Anlage
- Sicherheitstechnische Beschaffenheit der Anlage
- Umgebungsfeld der Anlage
Wann gilt meine Anlage als überwachungsbedürftig?
Sobald mit Ihrer Aufzuganlage Menschen befördert werden sollen, gilt diese als überwachungsbedürftig.