Ca. 100.000 Aufzugsanlagen
nicht ordnungsgemäß gewartet
„Aufzugsanlagen sind dann sicher, wenn sie in ausreichendem Maße qualifiziert gewartet und instandgehalten werden.“ Diesem Statement des Verbands Deutscher Anlagen- und Maschinenbau können wir uneingeschränkt zustimmen. Es ist einleuchtend und entspricht dem gesunden Menschenverstand. Unbegreiflich ist jedoch der Inhalt der nachfolgenden Aussage: „Es gibt jedoch eine Dunkelziffer von ca. 100.000 Aufzugsanlagen, die offenbar nicht gewartet bzw. geprüft werden“¹
Eine Aufzugsanlage zu betreiben ist mit sehr viel Verantwortung verbunden. Nicht zuletzt geht es um das körperliche Wohlergehen von Menschen. Wir bei Hollmann Aufzüge GmbH empfinden die Fahrgastsicherheit als einen unumstößlichen Mindestanspruch, auf dem alle weiteren Qualitätsansprüche aufbauen.
In den wenigstens Fällen sind wir jedoch der Betreiber IHRER Aufzuganlage. Im Gegenzug bedeutet dies für Sie als Aufzuganlagenbetreiber haftungsrechtliche Konsequenzen. Insbesondere die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in ihrer aktuellen Fassung von 2015 birgt einige Auflagen für den Betreiber von Aufzugsanlagen.
„Eine signifikante Gefährdung für Nutzer kann durch Anlagen entstehen, die weder geprüft noch gewartet werden. Die sichere Bereitstellung eines Aufzugs liegt allerdings in der gesetzlichen Verantwortung des Betreibers.“²
Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheitsregelungen bei dem Betrieb von Aufzuganlagen einhalten zu können.
Dazu gehört insbesondere:
- Eigene Personenrettung innerhalb zeitlicher Vorgaben
- 24 Stunden erreichbarer Notrufservice (Fernnotrufsystem)
- Schulung Ihrer Mitarbeiter zur eigenständigen Personenrettung
- Erstellung von Risikoanalysen / Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung von Anlagenbezogenen Notfallplänen
- Kontaktverwaltung zur Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
- Sichererer Wartungsbetrieb dank EN-13015 und AMEV Vorgaben
Zum Glück gibt es Sicherheitsbestimmungen und unabhängige, zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS), die dazu beitragen dieses Wohlergehen zu gewähren. Haben Sie an die Risikoanalyse gedacht? Können Sie für eine zügige Personenbefreiung sorgen? Wir helfen Ihnen gerne bei all diesen Punkten und freuen uns, Sie als verlässlicher Partner bei Ihrem Bauvorhaben zu begleiten!