Waren Sie schon mal erkältet und mussten in den 4. Stock? Eine Höhe, die selbst für Kleinstädte nicht ungewöhnlich ist. Oder haben Sie schon mal zwei Getränkekisten vor Ihre Eingangstür ausgeladen, um dann zu merken, dass die größte Anstrengung noch auf Sie wartet, im 3. Stock? Schön wenn man auch innerhalb von Gebäuden mobil ist und diese Mobilität nicht vor der Haustür aufgeben muss. Verschaffen Sie Mobilität mit Hollmann Aufzügen.
Wir helfen Ihnen Ihre Anlage sicher zu betreiben
Sicherheit steht bei uns an erster Stelle! Aus diesem Grund finden Sie diesen Punkt symbolisch auch im oberen Menü, eigens herausgestellt, an erster Stelle. Wir bei Hollmann Aufzüge GmbH empfinden die Fahrgastsicherheit als einen unumstößlichen Mindestanspruch, auf dem alle weiteren Qualitätsansprüche aufbauen.
In den wenigstens Fällen, sind wir jedoch der Betreiber IHRER Aufzugsanlage. Im Gegenzug bedeutet dies für Sie als Aufzugsanlagenbetreiber haftungsrechtliche Konsequenzen. Insbesondere die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in ihrer aktuellen Fassung von 2015, birgt einige Auflagen für den Betreiber von Aufzugsanlagen.
„Nach dieser Verordnung besteht die Verpflichtung, für jede Aufzugsanlage eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu lassen. Weiterhin liegt nun die komplette Verantwortung für den sicheren Betrieb beim Betreiber¹„
Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheitsregelungen bei dem Betrieb von Aufzuganlagen einhalten zu können.
Dazu gehört insbesondere:
- Eigene Personenrettung innerhalb zeitlicher Vorgaben
- 24 Stunden erreichbarer Notrufservice
- Schulung Ihrer Mitarbeiter zur eigenständigen Personenrettung
- Erstellung von Risikoanalysen
- Erstellung von Anlagenbezogenen Notfallplänen
- Kontaktverwaltung zur Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
- Sichererer Wartungsbetrieb durch Erfüllung von EN-81 50, nach den Empfehlungen der EN ISO 13015 und der AMEV
Sicher betreiben mit Hollmann Aufzügen